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Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Die Heizlast Berechnung nach DIN 12831 ist ein Verfahren zur Bestimmung der erforderlichen Heizleistung eines Gebäudes, um sicherzustellen, dass die Räume auch an den kältesten Tagen auf die die gewünschte Temperatur beheizt werden können.

Wann ist eine Heizlastberechnung erforderlich?

Grundsätzlich wird die Heizlastberechnung vor der Angebotserstellung für eine Heizungsanlage benötigt. Zu diesem Zeitpunkt weiß der Installateur jedoch noch nicht, ob er den Auftrag tatsächlich erhält.

Um Kosten zu sparen, führt er keine eigene Heizlastberechnung durch, sondern schätzt die erforderliche Leistung. Daraus ergeben sich zwei Szenarien:

Sie beauftragen die Heizungsinstallation und die Firma installiert die geschätzte Heizungsanlage. Mit etwas Glück ist die Anlage für Ihr Haus geeignet. Im schlimmsten Fall zahlen Sie dauerhaft mehr als nötig, sowohl in Anschaffungs- als auch in Betriebskosten.

Sie beauftragen die Heizungsinstallation und die Firma führt nachträglich eine Heizlastberechnung durch. Auch hier kann die geschätzte Anlage passen. Allerdings kommt es häufig zu Abweichungen von der berechneten Heizlast. In diesem Fall kann die Firma entweder die bereits angebotene, eventuell überdimensionierte, Anlage installieren, oder es stellt sich heraus, dass die ursprünglich geschätzte Anlage zu klein ist, was zusätzliche Kosten für eine größere Anlage nach sich zieht.

Wenn Sie eine korrekt dimensionierte Heizungsanlage möchten, führt kein Weg an einer Heizlastberechnung vorbei. Die Kosten dafür tragen Sie in jedem Fall: Entweder beauftragen Sie die Berechnung direkt, oder der Installateur schlägt die Kosten auf den Anlagenpreis auf. Der Vorteil einer unabhängigen Heizlastberechnung vor Einholung von Angeboten ist offensichtlich:

Sie erhalten vergleichbare Angebote. Zudem sind Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich für BAFA- und KfW Förderungen zwingend erforderlich.

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