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 FAQ

Sie sind nicht alleine mit Ihren Fragen, denn viele Bürger und Bürgerinnen standen vor den selben Herausforderungen wie Sie heute.

Hier finden Sie die Antworten zu meistgefragtesten Anliegen

Energieeffizienzberatung, Sanierungsfahrplan, Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis:

Ein umfassender Überblick mit BAFA-Förderung

Die Themen Energieeffizienzberatung, Sanierungsfahrplan, Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis spielen eine zentrale Rolle bei der energetischen Optimierung von Gebäuden. Diese Konzepte sind nicht nur für den Umweltschutz relevant, sondern auch rechtlich verankert und durch Fördermittel unterstützt.

Energieeffizienzberatung

Energieeffizienzberatung ist eine professionelle Dienstleistung, die darauf abzielt, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu analysieren und Maßnahmen zur Optimierung zu empfehlen. Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel ist es, Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung zu unterstützen, um langfristig Energie- und Kosteneinsparungen zu erzielen.

BAFA-Förderung: Für die Energieeffizienzberatung im Rahmen der sogenannten „Vor-Ort-Beratung“ (Energieberatung für Wohngebäude) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 50% der Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Mehrfamilienhäuser erhöht sich der geförderte Anteil für Wohngebäude.

Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan ist ein detailliertes, stufenweises Konzept, das die schrittweise energetische Sanierung eines Gebäudes über mehrere Jahre hinweg plant. Dies wird oft im Rahmen der Energieeffizienzberatung erstellt und ist besonders wichtig, um Fördermittel zu beantragen. Der Sanierungsfahrplan basiert rechtlich auf § 48 GEG und bietet Eigentümern eine klare Strategie, wie sie ihr Gebäude energetisch optimieren können.

BAFA-Förderung: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird durch die BAFA besonders gefördert. Bei der Umsetzung von Maßnahmen, die im iSFP empfohlen wurden, erhalten Eigentümer einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Grundförderung der jeweiligen Maßnahme.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes an, basierend auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Dieser Ausweis ist insbesondere für Bestandsgebäude relevant und bietet einen realistischen Einblick in den Energieverbrauch. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 82 GEG. Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. die kontinuierliche Beheizung des Gebäudes über den Betrachtungszeitraum.

BAFA-Förderung: Die Erstellung von Energieausweisen selbst wird nicht direkt durch die BAFA gefördert. Jedoch kann die Erstellung im Rahmen einer umfassenderen Energieberatung erfolgen, die wiederum förderfähig ist.

Bedarfsausweis

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Hierbei werden bauliche Eigenschaften wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage berücksichtigt. Auch dieser Ausweis ist rechtlich in § 81 GEG verankert und wird oft bei Neubauten oder umfassend sanierten Gebäuden verwendet. Der Bedarfsausweis bietet eine fundierte Grundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen, da er unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten ist.

BAFA-Förderung: Wie beim Verbrauchsausweis ist die Erstellung eines Bedarfsausweises selbst nicht direkt förderfähig. Allerdings können Eigentümer, die eine BAFA-geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen, indirekt von der Förderung profitieren.


Häufige Fragen (FAQ)

1. Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis?

  • Antwort: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er gibt realistische, aber nutzerabhängige Daten wieder. Der Bedarfsausweis hingegen beruht auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes, basierend auf baulichen und technischen Eigenschaften. Er ist daher unabhängiger vom Nutzungsverhalten und bietet eine fundiertere Grundlage für Sanierungen.

2. Ist ein Energieausweis verpflichtend?

  • Antwort: Ja, gemäß § 80 GEG ist bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ein Energieausweis verpflichtend. Dieser muss dem potenziellen Käufer oder Mieter unaufgefordert vorgelegt werden. Eine Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern führen.

3. Wie lange sind Energieausweise gültig?

  • Antwort: Sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise sind ab Ausstellung für zehn Jahre gültig (§ 80 Abs. 5 GEG). Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

4. Was kostet eine Energieeffizienzberatung?

  • Antwort: Die Kosten für eine Energieeffizienzberatung variieren je nach Umfang und Art des Gebäudes. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro. Dank der BAFA-Förderung können jedoch bis zu 50% der Kosten gefördert werden.

5. Wann ist ein Sanierungsfahrplan sinnvoll?

  • Antwort: Ein Sanierungsfahrplan ist besonders sinnvoll bei umfassenden energetischen Sanierungen oder wenn Eigentümer langfristig planen, ihr Gebäude energieeffizient zu gestalten. Er ist auch Voraussetzung für bestimmte staatliche Förderungen, wie z.B. die KfW-Förderung. Zudem erhöht der iSFP-Bonus der BAFA die Förderung um 5 Prozentpunkte bei der Umsetzung empfohlener Maßnahmen, was den Fahrplan besonders attraktiv macht.